Richtlinien für das Wohnheim in der Sebastianstrasse 7

20060257:Richtlinien

BENUTZUNGSRICHTLINIEN
für das Netzwerk des Studentenwohnheims
Sebastianstrasse 7; 85049 Ingolstadt

Präambel

Das Administratoren-Team ("Betreiber") betreibt ein Netzwerk, mit dem sowohl ein
Zugang ins Wohnheim interne Intranet und als auch in das weltweite Internet
ermöglicht wird.
Die vorliegenden Benutzungsrichtlinien regeln die Modalitäten der Nutzung des
Leistungsangebots, insbesondere die Rechte und Pflichten der Nutzer sowie die
Aufgaben der Systembetreiber.
Die Benutzungsrichtlinien
stellen Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Netzwerkes auf,
weisen hin auf die zu wahrenden Rechte Dritter (z. B. Auflagen der
Netzbetreiber, Datenschutzaspekte),
verpflichten den Benutzer zu korrektem Verhalten
klären auf über eventuelle Maßnahmen des Betreibers bei Verstößen gegen
die Benutzungsregelungen.

§ 1 Benutzerkreis

1. Das Netzwerk steht allen Bewohnern des Wohnheims ohne Ausnahme und zur Verfügung.

2. Anderen Personen steht die Nutzung nicht zu.

§ 2 Formale Benutzungsberechtigung

1. Wer das Netzwerk benutzen will, bedarf einer Benutzungsberechtigung des
Administratoren-Teams.

2. Das Administratoren-Team setzt sich aus einer Gruppe von Studenten und
gleichzeitig Bewohner des Wohnheims zusammen.

3. Für die Nutzung müssen die Benutzer die Benutzungsrichtlinien anerkennen und in die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Betreiber einwilligen.
Weitere Angaben darf der Systembetreiber nur verlangen, soweit sie zur
Entscheidung über den Antrag erforderlich sind.

4. Die Benutzungsberechtigung darf versagt werden, wenn der Nutzer seinen
Pflichten zur der Nutzung nicht nachgekommen ist.

§ 3 Pflichten des Benutzers

1. Der Benutzer ist verpflichtet,

a) darauf zu achten, dass unnötiger Datenverkehr vermieden wird und das
Netzwerk ggf. unter Beachtung weiterer Regelungen genutzt wird. Die
Betreiber halten sich vor, die Datenmenge pro Benutzer zu begrenzen.

b) Beeinträchtigungen des Betriebes, soweit sie vorhersehbar sind, zu
unterlassen und nach bestem Wissen alles zu vermeiden, was Schaden an
dem Netzwerk oder bei anderen Benutzern verursachen kann.

c) jegliche Art der missbräuchlichen Benutzung des Netzwerkes zu
unterlassen.

d) im Verkehr mit Rechnern anderer Betreiber deren Benutzer- und
Zugriffsrichtlinien genau zu beachten.
Der Benutzer trägt die volle Verantwortung für alle Aktionen die von seinem
Rechnerplatz aus gestartet werden, und zwar auch dann, wenn diese
Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen er zumindest fahrlässig
den Zugang ermöglicht hat. Zuwiderhandlungen können
Schadenersatzansprüche begründen.

2. Selbstverständlich darf das Netzwerk nur in rechtlich korrekter Weise genutzt
werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere
folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unter Strafe
gestellt sind:

a) Ausspähen von Daten (§ 202 q StGB),

b) Unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen
von Daten (§ 303 a StGB),

c) Computersabotage (§ 303 b StGB) und Computerbetrug (§ 263 a StGB),

d) die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(§ 86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§ 130 StGB),

e) die Verbreitung gewisser Formen von Pornographie im Netz (§ 184 Abs. 3
StGB),

f) Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§ 184 Abs. 5
StGB),

g) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§185 ff. StGB).
Das Administratoren-Team behält sich in Zusammenarbeit mit dem
Studentenwerk Erlangen-Nürnberg die Einleitung strafrechtlicher Schritte
sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vor.

3. Dem Benutzer ist es untersagt, ohne Einwilligung des zuständigen Betreibers

a) Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen,

b) die Konfiguration des Netzwerkes zu verändern.

4. Dem Benutzer ist es untersagt, für andere Benutzer bestimmte Nachrichten
zur Kenntnis zu nehmen und/oder zu verwerten.

5. Der Benutzer ist verpflichtet, im Verkehr mit Rechnern und Netzen anderer
Betreiber deren Benutzungs- und Zugriffsrichtlinien einzuhalten.

6. An die angegebenen E-mail-Adressen der Benutzer können wichtige
Informationen bzgl. des Netzwerkes versandt werden und sind demzufolge
regelmäßig abzurufen.

§ 4 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Systembetreiber

1. Das Administratoren-Team führt eine Dokumentation über die erteilten
Benutzungsberechtigungen und Betriebsmittelzuteilungen (Privilegien,
Ressourcen).

2. Das Administratoren-Team sind die Ansprechpartner für die Betreuung seiner
Benutzer.

3. Das Administratoren-Team ist dazu berechtigt,

a) die Sicherheit von System regelmäßig mit geeigneten Software-
Werkzeugen zu überprüfen, um seine Ressourcen und die Daten der Benutzer
vor Angriffen Dritter zu schützen;

b) die Aktivitäten der Benutzer (z. B. durch die Nutzungszeiten oder die
Verbindungsdaten im Netzverkehr) zu dokumentieren und auszuwerten soweit
dies Zwecken der Ressourcenplanung, der Überwachung des Betriebes oder
der Verfolgung von Fehlerfällen und Verstößen gegen die
Benutzungsrichtlinien sowie gesetzlichen Bestimmungen dient;

c) unter Beachtung der Aufzeichnungspflicht in Benutzerdateien Einsicht zu
nehmen soweit es zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs
bzw. bei konkretem Verdacht auf Missbräuche (etwa strafbarer
Informationsverbreitung oder -speicherung) zur deren Verhinderung
unumgänglich ist;

d) bei Erhärtung des Verdachts auf strafbare Handlungen erforderlichenfalls
beweissichernde Maßnahmen einzusetzen.

4. Das Administratoren-Team ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 5 Haftung des Systembetreibers / Haftungsausschluss

1. Das Administratoren-Team übernimmt keine Garantie dafür, dass die
Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen
oder, dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Das
Administratoren-Team kann nicht die Unversehrtheit (bzgl. Zerstörung,
Manipulation) und Vertraulichkeit der bei ihm gespeicherten Daten
garantieren.

2. Das Administratoren-Team haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die
dem Benutzer aus der Inanspruchnahme des Netzwerkes entstehen;
ausgenommen ist vorsätzliches Verhalten des Administratoren-Teams oder
dessen Erfüllungsgehilfen.

§ 6 Folgen einer missbräuchlichen oder gesetzeswidrigen Benutzung

1. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen
dieser Benutzungsrichtlinien, insbesondere bei

a) missbräuchlicher Benutzung des Netzwerkes,

b) Ausforschung fremder Passwörter,

c) Einbruchsversuchen in fremde Systeme, Datenbestände oder
Rechnernetze,

d) Verletzung von Urheberrechten
kann der Betreiber die Benutzungsberechtigung einschränken oder ganz
entziehen, solange eine ordnungsgemäße Benutzung durch den Benutzer
nicht gewährleistet erscheint. Dabei ist unerheblich, ob der Verstoß einen
materiellen Schaden zur Folge hatte oder nicht.

2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Benutzer, von
dem auf Grund seines Verhaltens die Einhaltung dieser
Benutzungsbedingungen nicht zu erwarten ist, auf Dauer von der Benutzung
des Netzwerkes ausgeschlossen werden. Die Entscheidung trifft das
Administratoren-Team.

3. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen
dieser Benutzungsrichtlinien werden auf ihre strafrechtliche Relevanz sowie
auf zivilrechtliche Ansprüche hin überprüft. Das Administratoren-Team ist
verpflichtet, bedeutsam erscheinende Sachverhalte zur juristischen Prüfung und ggf. zur Einleitung geeigneter weiterer Schritte zu übergeben.

§ 7 Gebührenregelung

1. Für die Nutzung des Netzwerkes sind separat aufgeführte Gebühren
festgelegt. Diese sind abhängig von der Benutzeranzahl und können variieren.

2. Alle Kosten sind zur Deckung der monatlichen Gebühr des Netzanbieters und
der Instandhaltung des Netzwerks.

3. Die Gebühren werden vom Administratoren-Team ausgewiesen und müssen
für eine Nutzungsperiode vorab bezahlt werden.


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